Ihre Trauung

Trauung.jpgEs freut uns, wenn Sie sich für Ihre Trauung in Haibach ob der Donau, direkt am "Naturwunda" der Schlögener Donauschlinge entscheiden. Bitte nehmen Sie so bald als möglich mit uns Kontakt auf (spätestens jedoch bevor Sie Ihre Trauungs-Lokalität fixieren).  Kontaktdaten: Telefon: 07279 / 8235-11, E-Mail: Rathmayr@haibach-donau.ooe.gv.at

DSC_0006.JPGFühlen Sie sich wie im 7. Himmel - egal ob Sie sich für den Trauungsort im Hotel/Gasthaus Hoamat oder im Hotel Donauschlinge bzw. direkt am Standesamt (1 Stock/Gemeindeamt, nicht barrierefrei) entscheiden. 

Die Ansprechpartner in den Häusern kümmern sich gerne gemeinsam mit Ihnen um die Bestuhlung, das Ambiente und die Dekoration der Trauungsörtlichkeit. 
Hinweis: Die Haftung  bei etwaigen Unfällen am Trauungsort liegt beim Gebäude-/Grundstückseigentümer (den Häusern Hoamat bzw. Donauschlinge) - die StandesamtsGemeinde ist diesbezüglich von jedem Anspruch schad- und klaglos zu halten! 

Die zwei Standesbeamten Thomas Peitl und Sabine Rathmayr tun alles dazu, Ihre Trauung (letzter Trauungstermin am Samstag: 13 Uhr) ganz individuell nach Ihren Vorstellungen auszurichten. Wir bitten um Verständnis, dass  an Sonn- und Feiertagen keine standesamtlichen Trauungen vorgenommen werden! Darüber hinaus gelten der Karsamstag und  Pfingstsamstag, sowie die erste Augusthälfte als trauungsfreie Tage. Ausnahmen gibt es lediglich für Brautpaare mit Hauptwohnsitz in Haibach ob der Donau. Da auch das Säkulare Prinzip (Trennung Staat und Religion) gemäß dem Personenstandsgesetz einzuhalten ist, kommen Orte mit religiösem Charakter als Trauungsorte für eine standesamtliche Trauung nicht in Betracht.

Die Pfarrkirche Haibach steht Ihnen für Ihre kirchliche Trauung offen! Kontaktdaten zur Pfarre Haibach....

Informationen und Hilfestellungen für Ihre Trauungsvorbereitung:
www.oesterreich.gv.at
www.trauung.at

Ermittlung der Ehefähigkeit und Eheschließung:
Die Eheschließung ist ein Vertrag im Sinne des § 44 ABGB. Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann frühestens sechs Monate vorm Trauungstermin und nur unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobter erfolgen. Zuständige Behörde: Sowohl die Ermittlung der Ehefähigkeit als auch  und die Eheschließung kann in jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden. 

Für die Ermittlung der Ehefähigkeit erforderliche Urkunden (im Original):
Bitte um telefonische Rücksprache, da die angeführten Dokumente nur allgemeine Informationen für In- und Ausländer beinhalten und nicht alle Unterlagen zwingend vorgelegt werden müssen.
◾Geburtsurkunde ◾Staatsbürgerschaftsnachweis ◾Heiratsurkunde der letzten Ehe ◾Scheidungsbeschluss, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil mit dem Stempel des Eintrittes der materiellen Rechtskraft ◾bei Verwitweten - Sterbeurkunde ◾gültiger Reisepaß ◾Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder ◾Ehefähigkeitszeugnis, Ledigenbescheinigung, Familienstandsbescheinigung (bei ausländischen Staatsangehörigen) ◾Promotions- bzw. Sponsionsurkunde ◾Einwilligung der Eltern, Ehemündigerklärung, ev. Volljährigkeitserklärung ◾bei ausländischer Urkunde - Apostille bzw. diplomatische Beglaubigung. ◾bei ausländischer Urkunde - Übersetzung von einem in Österreich ansässigen gerichtlich beeidetem Dolmetsch ◾Dolmetsch mit Ausweis

Die vorgelegten Dokumente dienen zur Ermittlung, ob die Ehefähigkeit bei den Brautleuten gegeben ist und sollen nach Möglichkeit zur Vorbereitung zeitig vor dem Termin zur Ermittlung der Ehefähigkeit  am Standesamt abgegeben werden.

Namensführung gem. § 93 ABGB: Über die weiteren Möglichkeiten der Namensführung werden Sie im Zuge des Eheermittlungsverfahrens informiert.

Wer seinen Namen ändert, muss nach der Eheschließung an Vieles denken: Reisepass, Führerschein, Bankverbindung, PKW-Zulassungsschein, Versicherungen.
Auch an das, woran man nicht jeden Tag denkt: Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht. Mehr dazu www.notar.at

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