Gebäudeabbruch

Gebäudeabbruch - was tun? 

 Kostenlose Abbruchberatung: Michaela Huemer, MSc PMSc (Abfall- & Umweltberatung) 07272/5005-20 bzw.  michaela.huemer@umweltprofis.at

Die Gemeinden sind verpflichtet, dem BAV relevante Abbruchmeldungen gemäß § 21 OÖ. AWG 2009 (zB. Abbruch von ganzen Gebäuden, Abbruch von Gebäudeteilen oder Nebengebäuden) zu melden. Im Sinne der Ressourcenschonung sollen verwertbare Baurestmassen wiederverwendet und nicht deponiert werden. Mit 01.01.2016 trat die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft und wurde mit 27.10.2016 novelliert. Diese Verordnung gilt für sämtliche Bau- & Abbruchtätigkeiten. 

Info Gebäudeabbruch 2023 herunterladen

Alle Infos & Formulare finden Sie auf:
https://www.umweltprofis.at/eferding/service_und_infos/fuer_buergerinnen.html

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