Veranstaltungen

Das MUSS jeder Veranstalter unbedingt beachten: Wir als Behörde können hier nur im Sinne der allgemeinen Sicherheit auf das Wahrnehmen der Eigenverantwortung der Veranstalter appellieren. Die Gemeinde übernimmt aus der Erteilung der Bewilligung für die Veranstaltung keine Haftung, diese bestätigt nur, dass die Veranstaltung rechtlich erlaubt ist. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob die Veranstaltung meldepflichtig, anzeigepflichtig oder bewilligungspflichtig ist und eine notwendige Veranstalterhaftpflichtversicherung vorliegt bzw. abzuschließen ist. Bei anzeige/bewilligungspflichtigen Veranstaltungen ist seit 1.1.2022 auch das Mehrweggebot im Sinne des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes (mehr als 300 Personen) Abfallkonzept (mehr als 2.500 Personen - bei mehrtägigen Veranstaltungen ist die Personenanzahl pro Tag aufzusummieren) einzuhalten.

Mit einem Klick zum Veranstaltungszentrum "Naturwunda" Halle (Römerstraße 16, 4083 Haibach): Informationen/Buchungen/Nutzungsvereinbarung und Veranstaltungsmeldung.....

Wichtig: Auch bei der Terminfindung für geplante Veranstaltungen ist es sinnvoll, vorab hier nachzuschauen, ob Mitbewerber Aktivitäten zum selben Termin fixiert haben. Tragen Sie gerne auch ihre Veranstaltung ein (Login links in der Menüleiste).  Bitte bei der Eintragung beachten, dass sie beim Titel der Veranstaltung immer den Namen Ihres Vereines anführen - nicht nur das Thema.


1. Veranstaltungsmeldung gem. § 6 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz
- nicht mehr als 300 Personen und KEINE Gefährdung od. unzumutbare Beeinträchtigung zu erwarten,... Veranstaltungen sind spätestens drei Wochen vor ihrem Beginn der Gemeinde schriftlich zu melden, um eine fristkonforme Bescheiderstellung/Mitteilung (Veranstalter/Behörde/Einsatzorganisationen) iS der Genehmigung zu gewährleisten und zeitgerechte BH-Notwendigkeiten und etwaige Straßensperren zu veranlassen

2. Veranstaltungsanzeige gem. § 7 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz: 
- über 300 Personen, Mehrweggebot, Gefährdung oder unzumutbare Beeinträchtigung zu erwarten,...die Durchführung einer Veranstaltung, die weder melde- noch bewilligungspflichtig ist, spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn der Gemeinde schriftlich anzuzeigen, um eine fristkonforme Bescheiderstellung/Mitteilung (Veranstalter/Behörde/Einsatzorganisationen) iS der Genehmigung zu gewährleisten und zeitgerechte BH-Notwendigkeiten und etwaige Straßensperren zu veranlassen

3. Bewilligungspflicht gem. § 8 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz: 
Veranstaltungen im Tourneebetrieb, der Antrag auf Erteilung einer Bewilligung ist bei der Landesregierung einzubringen. 


4. Bei einem Gesamtfassungsvermögen von mehr als 2500 Personen/für Veranstaltungen die sich über zwei oder mehrere Gemeindegebiete des Bezirks erstrecken  liegt die Zuständigkeit bei der Bezirkshauptmannschaft

Veranstaltungsmeldung/Anzeige, Formulare  - zum Download

Nutzungsvereinbarung (bei Veranstaltungsmeldungen/-anzeige, die in der Naturwunda-Halle stattfinden, zusätzlich auch die Nutzungsvereinbarung beachten!


RECHTSVORSCHRIFTEN UND MEHRWEGGEBOT:

VEREINSHANDBUCH unter folgendem Link verfügbar

Gesamte Rechtsvorschrift des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz

Gesamte Rechtsvorschrift des Oö. Jugendschutzgesetz 2001

2022-01-01_Muster_Abfallkonzept_bei_Veranstaltungen

Leitfaden_Abfallvermeidung_Mehrweggebot_ad_VeranstaltungsbewilligungMehrweggebot_ad_Veranstaltungsbewilligung_-_Fließbild_Vollzug

Gesetzestext mit Erläuterungen Mehrweggebot



AKM: Nähere Infos auf www.akm.at - Anmeldeformular zum Download - AKM vertritt in Ö. die Urheberrechte von Komponisten, Textautoren und Musikverlegern und sorgt dafür, dass diese für öffentliche Nutzung ihrer Musik vergütet werden.








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29.08.2026 FF WandertagFeuerwehrhaus
05.09.2026 - 06.09.2026 FF AusflugFeuerwehr Haibach
18.09.2026 Konzert "Peter Mayer Hofkapelle"Probelokal MV Haibach
19.09.2026 Landjugend MostpartyKirchenplatz 4
4083 Haibach ob der Donau
26.09.2026 Vollmond WanderungRiverresort Donauschlinge
03.10.2026 Kabarett Ralf WinkelbeinerNaturwunda-Halle
17.10.2026 Konzert "Kurt und seine Oberkrainer"Naturwunda-Halle
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28.11.2026 Kulturausschuss: Advent im Dorf / AdventmarktOrtsplatz Haibach
10.12.2026 Gemeinderatssitzung mit BürgerfragestundeSitzungssaal im Gemeindeamt
02.01.2027 UFC Haibach PokerrundeNaturwunda-Halle
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