1. Bestätigung - bewilligungsgemäße Lage von Gebäuden: Der Baubehörde ist unaufgefordert eine Bestätigung über die bewilligungsgemäße Lage von Gebäuden bereits während der Ausführung von Neu- und Zubauten, insoweit sie ein Fundament erfordern, verpflichtend vorzulegen und zwar bevor mit der Errichtung der Außenbauteile (wie Außenwände etc.) begonnen werden darf. Diese GESETZLICHE NEUregelung gilt für noch nicht ausgeführte Gebäude. Details dazu erhalten Sie gerne bei ihrem Bauführer oder beim Bauamt, Frau Rathmayr!
2. Feuerbeschau: In Absprache mit der Brandverhütungsstelle Oö. wurden folgende Termine für das Jahr 2024 fixiert: 16. Oktober, 13. u. 14. November. Link/Tipps zur Brandverhütung...
3. Förderung der Behebung von Katastrophenschäden am Waldbestand: Wichtig ist, dass die 120 Tage Frist für die Antragstellung eingehalten wird. Der Antrag wird von der Gemeinde bestätigt und dann bei der Bezirksforstinspektion eingereicht. Richtlinien und Antragsformular anfordern.......