Bauen & Wohnen

Im Wandel des Gesellschaftslebens fällt attraktivem, leistbarem Wohnraum und attraktivem Bauland große Bedeutung zu. Dies hat in Haibach ob der Donau oberste Priorität, auch um das Abwandern von Jugendlichen zu verhindern. 

1. Neubau, Zubau oder Sanierung: Sie können sich Kosten und Zeit sparen, wenn Sie vor Planungsbeginn am Gemeindeamt die rechtliche Voraussetzungen klären:
> Was muss ich bei einem Abbruch bzw. bei Sanierung beachten?
> Stimmt das Bauvorhaben mit der Ausweisung des Grundstückes im Flächenwidmungsplan überein?
> Ist das Grundstück von einem Bebauungsplan erfasst? Dieser enthält nähere Bestimmungen zur Bauweise.
> Besteht eine Bauplatzbewilligung, bzw. ist eine erforderlich?
> Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens ist zwischen anzeigepflichtigem und baubewilligungspflichtigem Bauvorhaben zu unterschieden. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen der Baubehörde vorzulegen sind!
1.1. Alle Infos zum OÖ. Baurecht....
1.2. Das neue OÖ Baurecht - Tipps für Häuslbauer zum Download...
1.3. Formulare Bauen und Wohnen zum Download ...
1.4. Oberflächenwasser/Hangwasser: Gemäß der Oö. Bauordnung - § 29 Bauplan - hat eine Beschreibung des Bauvorhabens und der Bauausführung auch den Umgang mit Hang- und Oberflächenwässern zu enthalten. Seitens der Baubehörde wird empfohlen, schon vor Inangriffnahme der Projektierungsarbeiten zu prüfen, ob eine Gefährdung des Baugrundstückes durch Oberflächenabfluss auszuschließen ist. Die Wasserwirtschaft OÖ hat dazu nachstehende online abrufbare Informationen bereitgestellt.
> Anleitung_Umgang_mit_Hangwasser herunterladen (0.06 MB) 
> Broschüre Oberflächenabfluss herunterladen... 

> Diese Checkliste ist hier mit einem Klick abrufbar bzw. liegt im Foyer des Gemeindeamtes auf.
1.5. Infoblatt_Lärmschutz_Luftwärmepumpen herunterladen
1.6. Bauvorhaben im Grünland erfordern fallweise vorab die Einholung eines Gutachtens beim Amt der OÖ. Landesregierung.  Daher sollten Sie bereits bei Ihren Planungsarbeiten eine längere Bearbeitungszeit einplanen. Welche Unterlagen hiezu vorzulegen sind, erfahren Sie am Gemeindeamt. 


Formulare und Anträge zum Thema finden Sie auch in der Rubrik Gemeinde Rat&Hilfe... 

2. Barrierefreie Wohnungen, die sowohl Jugendlichen als auch Familien und Senioren gerecht werden, sind dank eines privaten Investors in der Staufstraße vorhanden.

3. Wohnungen in Privathäusern: Frei gewordene Wohnflächen werden oft aus Unwissenheit über Rechte/Pflichten nicht vermietet.
    Mietrecht zum Nachlesen ...      
     Muster Mietverträge ...     
     Jus24 - Mietverträge leicht verständlich ...      
     Mietrecht - AK OÖ ...

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